Regeln

§1 Verschwiegenheit: Was in der Gruppe gesagt wird, darf nicht an Dritte weiter geben werden.

§2 Respektvoller Umgang mit jedem Teilnehmer.

§3 Diskriminierung ist nicht zu tolerieren.

§4 Jedes Mitglied darf entscheidungstragende Abstimmung bewirken.

§5 Alle befinden sich auf der gleichen Stufe. Keiner steht über oder unter den anderen.

§6 Pausen – jeder hat das uneingeschränkte Recht auf Pausen. Diese dürfen jeder Zeit und ohne Absprache abgehalten werden. 

§7 Zu spät kommen oder das frühe Verlassen der Gruppe ist kein Delikt.

§8 Über nicht anwesenden Gruppen Mitglieder darf sich nicht lästernd oder in abfälliger Weise geäußert werden. Zwischenmenschliche Probleme werden immer mit allen betreffenden Personen besprochen.

§9 Jeder, der die Gruppe besuchen möchte darf kommen. Hierbei sind Diagnosen unwesentlich.

§10 Wir sind keine Abstinenzgruppe auch aktive süchtige Menschen dürfen Teilnehmen  a) Sollte ein Mitglied durch berauschtes, grenzübergreifendes Verhalten ausfällig werden, führt dies zum Ausschluss aus der Gruppe.

§11 Das Mitbringen von Drogen ist strengstens untersagt.

§12 Ratschläge betreffend Medikation oder BTM-Konsum dürfen nur unter den Vorbehalt der Subjektivität geben werden. 

§13 Die Teilnahme ist kostenlos und mit keinen weitern Verpflichtung verbunden.

§14 Der Konsum von mitgebrachten Getränken so wie Lebensmittel ist jederzeit gestattet. a) Alkoholhaltige Sachen sind ausgeschlossen.

§15 Bei konkreten suizidalen Ankündigungen ist der LWL unter der 05241 – 5020 zu kontaktieren.

§16 Jeglicher Sucht wird bestmöglich entgegen gewirkt. Eine Begünstigung darf nicht stattfinden. Ausnahme sind Nikotin und Koffein.

§17 Das Verleihen oder Verschenken von großen Kapitalwerten ist für Gruppenmitglieder untereinander untersagt. 

§18 Persönliche Feiertage von SHG-Mitgliedern werden von unserem Vorstand nicht erfasst (Zeit / Datenschutz). Eine Zelebrieren der Feiertage (in Form von zum Beispiel: Gratulation, Gedenkminute) kann selbstverständlich stattfinden. Der Betreffende ist jedoch selbst in der Verantwortung uns mitzuteilen, ob wann und wie das geschehen soll. Sollte der Betreffende darauf verzichten ist es wahrscheinlich, dass keine Zelebration stattfindet.

§19 Handy sowie Datengerätegebrauch ist während der Gruppe untersagt. a) Ausnahmen bilden das Speichern von Terminen die anlässlich der Gruppe besprochen werden. So eine Notfallbereitschaft des Betreffenden vorliegt, darf dieser sein Gerät auf lautlosen Vibrationsalarm auf den Tisch legen. Bei Verlassen des Raumes darf nur in Notfällen telefoniert werden.  b) Diese Regel gilt nicht innerhalb der Pause.

§20 Politische Themen, die Streitigkeiten mit sich führen, sind zu unterlassen.

-Zusatzklausel! Karin ist ab 20 Uhr von allen Gruppen Aktivitäten ausgeschlossen :).

 

Wendet euch bei Gruppen Angelgelegenheiten immer an die Vorsitzenden: Laura, Meik oder mich.

So Leute ich habe erstmal was zusammengefasst. Ihr dürft auch was dazu beitragen, wenn euch noch was einfällt.

Euer Christian 🙂